IGV-PP-17B-Rev0 Schutz vor Brandlasten für Behälter zur Lagerung von Gasen
IGV-PP-17B-Rev0

Druckgasbehälter – Lagerbehälter für Gase – müssen, falls in der Umgebung eine Brandlast besteht, vor dieser geschützt sein.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die TRBS 3146, sowohl für die Aufstellung im Freien als auch für die Aufstellung in Räumen. Die TRB 610 kann zusätzlich als Erkenntnisquelle herangezogen werden.

Gemäß den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) wird unterschieden zwischen

  • Gruppe 1 – unerhebliche Brandlast,
  • Gruppe 2 – geringe Brandlast und
  • Gruppe 3 – Brandlast

mit den jeweiligen, abgestuften Schutzmaßnahmen. Dieses Dokument lehnt sich an die Regelungen in TRF 2012 an.

Das Positionspapier ist zu finden unter: Link

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